Setting: Paarberatung
Dauer: 60 bis 90 Minuten
Kosten: 80 bis 120 Euro je Paar
Seit 2013 haben sich Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung „über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen“ (§ 95 Abs. 1a AußStrG).
Bei diesem mit beiden Elternteilen stattfindenden Gespräch werden die geplanten Scheidungsfolgen betreffend die Kinder (künftiger Lebensmittelpunkt, Besuchskontakte, Obsorge, Unterhalt) mit Fokus auf deren Bedürfnisse und das Kindeswohl besprochen und emotionale Herausforderungen sowohl auf der Eltern- als auch auf der Kindesebene thematisiert.
Im Gegensatz zu institutionellen Beratungen biete ich persönliche Gespräche in vertrauensvollen Rahmen an, bei denen auf Ihre individuelle Situation und Anliegen eingegangen werden kann. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung zur Vorlage beim zuständigen Bezirksgericht.