Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie

Bei Vorliegen einer Diagnose haben Sie Anspruch auf einen Kostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser beträgt derzeit je nach Versicherungsträger zwischen 33,70 € (ÖGK) und 65 € (KFL).

Um den Kostenzuschuss zu erhalten, schicken Sie die Honorarnote im Original gemeinsam mit einem Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigung, Bankauszug) an Ihre Krankenkasse.

Spätestens vor der 2. Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung durch den Hausarzt oder Facharzt notwendig, die Sie bei der ersten Honorarnoteneinreichung ebenfalls mitschicken.

Die ersten 10 Sitzungen sind bewilligungsfrei. Zur Bewilligung weiterer Therapiesitzungen bekommen Sie rechtzeitig einen ausgefüllten Antrag zur Übermittlung an Ihre Krankenkasse ausgehändigt.