Setting: Paarberatung
Dauer: 50 Minuten
Kosten: 90 Euro je Paar
Nach einer Trennung gestaltet es sich für die
ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das
gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern
nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im
Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder
Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.
Eine solche Familien-, Eltern- oder
Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden:
- bei nicht funktionierenden
Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
- bei
Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
- bei
gestörter elterlicher Kommunikation und mangelnder Kooperation
- bei
Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
- in
hocheskalierten Konflikten zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
- bei
der Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils
Das Gericht legt das Stundenausmaß der
Beratung fest. Üblicherweise finden 10 Einheiten à 50 Minuten statt, die auch
in Doppelsitzungen absolviert werden können. Die Erziehungsberatung soll Eltern
die Möglichkeit bieten in geschütztem Rahmen, außerhalb des Gerichtssaals über
die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sprechen. Idealtypisch nehmen beide Eltern
teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.trennungundscheidung.at/