Obwohl das Kassenrecht in Österreich Psychotherapie seit 1.1.1992 als Pflichtleistung vorsieht, müssen viele Patient*innen ihre psychotherapeutische Behandlung zu einem mehr oder minder großen Teil privat finanzieren. Die ÖGK gewährt beispielsweise derzeit (Stand April 2023) 28,93 Euro pro Einzelsitzung à 50 Minuten als Kostenzuschuss (bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD10). Sogar bei einer Kurzzeittherapie von 12 Sitzungseinheiten fallen demnach mehrere Hundert Euro Selbstbehalt für eine psychotherapeutische Behandlung an. Auch für Kinder gibt es zu wenig vollfinanzierte Kassenplätze, wodurch viele Familien vor der frustrierenden Wahl stehen, entweder die lange Wartezeit auf einen kostenfreien Behandlungsplatz „durchzuhalten“ oder zum Wohl ihrer Kinder tief in die Tasche zu greifen.
Aus diesem Grund begrüße und unterstütze ich die aktuelle Petition „Psychotherapie auf Krankenschein Jetzt“ der Partei NEOS, welche unter folgendem Link unterzeichnet werden kann: https://parlament.neos.eu/psychotherapie-auf-krankenschein